Mitglieder
Bündnerischer Anwaltsverband
Dem Bündnerischen Anwaltsverband gehören rund 200 Aktiv- und 100 Passivmitglieder an. Ein Formular für ein Gesuch um Aufnahme in den Verband finden Sie hier. Die Mitglieder des BAV bieten aufgrund eines mehrjährigen Studiums, absolvierter Praktika, bestandener Prüfungen und laufender Weiterbildung Gewähr für eine fachkundige Beratung.
Der BAV stellt seinen Mitgliedern die folgenden Dokumente für ihre berufliche Tätigkeit als Anwältinnen und Anwälte als Download zur Verfügung:
Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte (AKR)
Die Aufsichtskommission ist die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Graubünden. Anwältinnen und Anwälte, welche Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten wollen und ihre Geschäftsadresse im Kanton Graubünden haben, müssen sich ins kantonale Anwaltsregister eintragen lassen. Dadurch dürfen sie in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung als Parteivertreter vor Gericht auftreten. Eingetragen wird, wer die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen gemäss Art. 8 BGFA erfüllt. Das Anwaltsregister wird von der Anwaltskommission geführt (Aufsichtsbehörde).
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Über die Webseite der Aufsichtskommission sind verschiedene Formulare für die Mitglieder des BAV abrufbar, wie z.B. Gesuche für Praktikumsbewilligungen und die Eintragung im Anwaltsregister:
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Formulare gemäss Webseite der Aufsichtskommission
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Adressmutationen und sonstige Änderungen (Mutationen)
Adressmutationen und sonstige Mutationen müssen die Mitglieder des BAV sowohl dem Bündnerischen Anwaltsverband (BAV) als auch der kantonalen Aufsichtsbehörde (AKR) melden.
Anwaltssuche
Zur Suche eines Anwaltes verwenden Sie bitte die online zugängliche Anwaltssuche des Schweizerischen Anwaltsverbandes, die Sie unter dem folgenden Link erreichen: SAV (sav-fsa.ch)