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Anwaltskolloquien 2024

 

Die Kolloquien zur Vorbereitung der Anwaltsprüfung finden jeweils im Grossratsgebäude, Sitzungszimmer 1 an der Masanserstrasse 3 in 7000 Chur statt.

 

Interessenten melden sich bis zum 15. Dezember 2023 unter Angabe von Name, Vorname, Adresse, Tel.-Nummer und E-Mail an.
Anmeldung an 
die Praktikanten des Kantonsgerichts von Graubünden: marvin.fleisch@kg.gr.ch und vanessa.pally@kg.gr.ch.

Die Anmeldemodalitäten und weitere Informationen zu den Anwaltskolloquien vom Frühjahr 2024 finden sich im Flyer, der über untenstehenden Button abgerufen werden kann. 

Archiv

Bisherige Anwaltsprüfungen

​Die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte (AKR) stellt auf ihrer Website die schriftlichen Anwaltsprüfungen der Jahre 2014 ff. (Sachverhalt) zur Verfügung. Über den untenstehenden Button kann die betreffende Website erreicht werden.

Anwaltsprüfung

 

Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin wird erst nach gründlicher theoretischer und praktischer Ausbildung zur Ausübung des Anwaltsberufs zugelassen. Als theoretische Ausbildung muss zunächst ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen worden sein (Lizenziat, Master-Abschluss in Recht oder ein gleichwertiges Hochschuldiplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat). Darauf folgt als praktische Ausbildung im Kanton Graubünden ein mindestens 12-monatiges Praktikum bei einem Gericht, in einem Anwaltsbüro oder einer qualifizierten Verwaltungsstelle des Kantons Graubünden, bevor eine Zulassung zur Anwaltsprüfung möglich ist (unter der Aufsicht einer Anwältin oder eines Anwalts).

Erst mit Bestehen der Anwaltsprüfung und Erfüllung der weiteren gemäss BGFA und AnwG vorgesehenen persönlichen Voraussetzungen, ist auf Gesuch hin eine Eintragung im Anwaltsregister möglich, womit eine Berufsausübung zulässig ist. 

Praktikumsbewilligung

Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten, welche unter Aufsicht einer im Anwaltsregister eingetragenen Anwältin oder eines im Anwaltsregister eingetragenen Anwalts stehen, kann nach zweimonatiger Praxis eine Bewilligung für das Auftreten vor Gericht, vor der Vermittlerin oder dem Vermittler oder in Strafuntersuchungsverfahren erteilt werden. Die Praktikumsbewilligung wird für drei Jahre erteilt. Sie kann aus wichtigen Gründen um maximal zwei Jahre verlängert werden. Die Bewilligung kann verweigert oder entzogen werden, wenn die Anwältin oder der Anwalt oder die zuzulassende Person in schwerer Weise gegen die Berufsregeln verstossen hat.
 
Für die Ausstellung einer Praktikumsbewilligung wird eine Gebühr von Fr. 100.-- erhoben. Das Gesuch ist unter Beilage der aufgeführten Unterlagen bei der Aufsichtskommission einzureichen.

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