Anwaltskolloquien 2025
Die Kolloquien zur Vorbereitung der Anwaltsprüfung finden jeweils im Grossratsgebäude, Sitzungszimmer 1 an der Masanserstrasse 3 in 7000 Chur statt.
Interessenten melden sich bis zum 19. Dezember 2024 unter Angabe von Name, Vorname, Adresse, Tel.-Nummer und E-Mail an.
Anmeldung an die Praktikanten des Verwaltungsgerichts von Graubünden:
andrealuzi.erhard@vg.gr.ch
mathias.schlegel@vg.gr.ch
Die Anmeldemodalitäten und weitere Informationen zu den Anwaltskolloquien vom Frühjahr 2025 finden sich im Flyer, der über untenstehenden Button abgerufen werden kann.
Anwaltsprüfung
Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin wird erst nach gründlicher theoretischer und praktischer Ausbildung zur Ausübung des Anwaltsberufs zugelassen. Als theoretische Ausbildung muss zunächst ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen worden sein (Lizenziat, Master-Abschluss in Recht oder ein gleichwertiges Hochschuldiplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat). Darauf folgt als praktische Ausbildung im Kanton Graubünden ein mindestens 12-monatiges Praktikum bei einem Gericht, in einem Anwaltsbüro oder einer qualifizierten Verwaltungsstelle des Kantons Graubünden, bevor eine Zulassung zur Anwaltsprüfung möglich ist (unter der Aufsicht einer Anwältin oder eines Anwalts).
Erst mit Bestehen der Anwaltsprüfung und Erfüllung der weiteren gemäss BGFA und AnwG vorgesehenen persönlichen Voraussetzungen, ist auf Gesuch hin eine Eintragung im Anwaltsregister möglich, womit eine Berufsausübung zulässig ist.
Praktikumsbewilligung
Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten, welche unter Aufsicht einer im Anwaltsregister eingetragenen Anwältin oder eines im Anwaltsregister eingetragenen Anwalts stehen, kann nach zweimonatiger Praxis eine Bewilligung für das Auftreten vor Gericht, vor der Vermittlerin oder dem Vermittler oder in Strafuntersuchungsverfahren erteilt werden. Die Praktikumsbewilligung wird für drei Jahre erteilt. Sie kann aus wichtigen Gründen um maximal zwei Jahre verlängert werden. Die Bewilligung kann verweigert oder entzogen werden, wenn die Anwältin oder der Anwalt oder die zuzulassende Person in schwerer Weise gegen die Berufsregeln verstossen hat.
Für die Ausstellung einer Praktikumsbewilligung wird eine Gebühr von Fr. 100.-- erhoben. Das Gesuch ist unter Beilage der aufgeführten Unterlagen bei der Aufsichtskommission einzureichen.